Vereinssatzung

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Vereinssatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Priort e.V.


§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

(1) Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Priort e. V.“.
(2) Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Wustermark Ortsteil Priort.
(4) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt. Dies stellt keine Missachtung der Gleichberechtigung dar.



§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:



§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-gemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendun-gen aus Mitteln des Vereins.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(3) Der Verein ist politisch und religiös neutral.
(4) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.



§ 4 Mitglieder des Vereins

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts und jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung werden.



§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede in § 4 genannte Person werden die das 18. Lebensjahr vollendet hat.